Diese steuerfreien Mitarbeiter-Benefits gibt es
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Wir reden heute über das Thema Mitarbeiterbenefits.
Ein Thema, das aktuell präsenter ist als je zuvor.
Was kann ich steuerlich tun? Wie kann ich was für meine Mitarbeiter tun? Wie kann ich meine Mitarbeiter langfristig binden?
Jeder kämpft um sein Personal und versucht seine Mitarbeiter zu binden.
Was kann man also in der Zahnarztpraxis tun?
-Coronabonus: es gibt die Möglichkeit einen weiteren Coronabonus von 4500 EUR auszuzahlen. Mitarbeiter bekommt den Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei, kommt also 1 zu 1 bei den Mitarbeitern an. Der Betrag wird dem Arbeitgeber allerdings nicht ersetzt.
- Energiepreispauschale: im September werden automatisch 300 EUR gezahlt. Der Betrag wird aber noch versteuert, es entstehenkeine Kosten für den Arbeitgeber und es ist keine weitere Aktion nötig -Auto für die Mitarbeiterin: ist ein großer Vorteil für den Mitarbeiter, Problem für den Arzt: Leasingvertrag läuft lange -E-Bike Leasing: (z.b. Jobrad) bis maximal 25 km/H, kann für die Arbeit und Privat genutzt werden, Kosten übernimmt die Praxis, keine Kosten für die Mitarbeiter
- Gutscheine: Pro Mitarbeiter und pro Monat können 50 EUR Gutscheine verteilt werden: kommt so Netto bei dem Mitarbeiter an, ist für den Arbeitgeber ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei -** Weihnachtsfeier:** sollte steuerlich weniger als 110 EUR pro Person kosten, dann ist die Feier weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig, kann komplett abgesetzt werden.
Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen oder wissen möchten, was sie noch für Ihren Praxiserfolg tun können, dann buchen Sie sich jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch auf www.svenwalla.de
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