Mythos e-HKP und EBZ - wir bringen Licht ins Dunkle
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Dr. Markus Heckner bringt Licht ins Dunkle und erklärt einmal ganz genau, was es mit der e-HKP, EBZ, KIM, QES und TI überhaupt auf sich hat und macht klar, dass das alles eigentlich garnicht so übel ist:
EBZ: Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte -> ist das Verfahren, wir sprechen aber lieber vom e-HKP, der im EBZ Verfahren funktioniert. Heißt: den e-HKP Antrag genehmigen zu lassen.
e-HKP: Heil- und Kostenplan in elektronischer Form
Der größte Benefit von e-HKP und EBZ:
-> Unsicherheit von Terminmanagement gibt es nicht mehr!
-> es wird Aufwand und Zeit gespart
-> es werden Prozesse automatisiert und wertvolle Mitarbeiter können anders eingesetzt werden!
In der Zahnarztschaft kommt das nicht ganz so positiv an. Warum ist das so?
Es scheitert oft an der richtigen Kommunikation: die TI (Telematik Infrastruktur) und die EBZ haben nichts miteinander zutun. Die EBZ nutzt lediglich die TI.
Um all das machen zu können, benötigt man den elektronischen Heilberufeausweis. Weil:
Rechtlicher Aspekt: mit dem Ausweis kann die elektronische Unterschrift des Arztes gegeben werden. (QES: qualifizierte, elektronische Signatur)
Datenschutzaspekt: Es kann mit Hilfe der KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen) kommuniziert werden, ohne dass datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt werden.
Wer dazu Fragen hat, kann sich hierzu an Dr. Markus Heckner wenden.
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